Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht unserer Serviceleistungen und Angebote.
Sollten Sie einen Anfahrtsweg von mehr als 1 Stunde haben, übernehmen wir die Kosten für ein Einzelzimmer mit Frühstück oder wenn Sie mittels Flieger oder Bahn anreisen, die Taxikosten vom Flughafen Münster-Osnabrück, sowie vom Hauptbahnhof Münster zu uns.
So können Sie sich nach dem Eingriff bequem ausruhen und wissen unsere Ärzte vor Ort. Darüber hinaus sparen Sie sich die Anfahrt zur Kontrolle am kommenden Tag.
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16. November 2006 - Eine Oralchirurgin, bei der eine Kontaktlinsenunverträglichkeit festgestellt worden war, unterzog sich einer Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit durch refraktive Hornhautchirurgie. Entgegen der Beurteilung der Privaten Krankenversicherung handelte es sich nach Auffassung des Berufungsgerichts dabei um eine medizinisch notwendige Behandlung gemäß § 1 Abs. 2 der Versicherungsbedingungen MB/KK 94, deren Kosten an die Patientin zu erstatten waren.
Nach den Hersteller-Angaben der Firma Bausch&Lomb, Berlin, werden jährlich alleine in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 80 000 Lasik-Behandlungen (Lasik: Laser-in-situ-Keratomileusis) durchgeführt. Weltweit sollen sich danach bereits sechs Millionen Menschen einer Lasik-Operation unterzogen haben.
Die seitens der privaten Krankenversicherung (PKV) zur Ablehnung der Kostenerstattung angeführten diesbezüglichen Entscheidungen sind Einzelfalljudikate ohne generalisierungsfähigen Inhalt (Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Urteil vom 11. 11. 1999, 8 U 184/98, Neue Kurisische Wochenschrift 2001, 900; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. 9. 2002, 7 U 102/01, Versicherungsrecht 2004, 244).
Bisher haben die privaten Krankenversicherer die Kostenerstattung regelmäßig mit der Begründung abgelehnt, die Verweisung des Patienten auf Brille und Kontaktlinse sei stets zumutbar, sie kompensierten die Fehlsichtigkeit sicherer und risikoärmer. Ergo sei der Wunsch nach einer augenchirurgischen Korrektur letztlich rein kosmetisch bedingt und stelle daher keine Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen dar, die hierauf gerichteten augenärztlichen Bemühungen seien folglich nicht medizinisch notwendig gemäß § 1 Abs. 2 MB/KK 94.
Das Landgericht (LG) hat nun als Berufungsgericht klargestellt, dass es das Verfahren als hinreichend erprobt und sicher ansieht und als der Therapie mittels Brille oder Kontaktlinse gleichwertig. Die Richter hoben hervor, dass sogar eine gewisse Vorrangigkeit der Lasik-Behandlung besteht, da sie nicht nur eine Kompensation der fortbestehenden Fehlsichtigkeit, sondern auch die originäre Korrektur eines Defektes mit Krankheitswert erreiche. Schließlich klärten sie, dass insbesondere die Verweisung auf Hilfsmittel nicht damit begründet werden könne, dass diese möglicherweise kostengünstiger seien. Zum einen bestehe auch bei Brillen ein Korrektur- und Erneuerungsaufwand, vor allem aber sei eine solche Verweisung aufgrund Kostenvergleiches entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. März 2003, die auch für die ambulante Behandlung gelte (Vgl. LG Köln, Urteil vom 29.03.06, 23 O 269/06 für BOI-Zahnimplantate) ohnehin nicht mehr zulässig.
Diese gerichtliche Entscheidung korrespondiert mit dem Erlass der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22. Juni 2006 (Az. S 2284 - St323), wonach die Kosten einer Lasik-Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuerrecht abzugsfähig sind, weil es sich hierbei um einen medizinisch und nicht bloß kosmetisch veranlassten Heileingriff handele (anders noch: FG Düsseldorf, Urteil vom 16. 2. 2006, 15 K 6677/04).
Durchschnittliche Kosten für eine Brille inkl. Gläser | ca. 350,00 € |
Sonnenbrille mit Gläser | ca. 140,00 € |
Ersatzbrille oder Spezialbrille für Sport | ca. 110,00 € |
Gesamtpreis für 10 Jahre (4-Jahresrhythmus) | ca. 1500,00 € |
Durchschnittliche Kosten für Gleitsichtbrille inkl. Gläser | ca. 800,00 € |
Sonnenbrille ohne Gleitsichtgläser | ca. 140,00 € |
Ersatzbrille oder Spezialbrille für Sport | ca. 110,00 € |
Lesebrille „von der Stange“ | ca. 10,00 € |
Gesamtpreis für 10 Jahre (4-Jahresrhythmus) | ca. 2650,00 € |
Aufgrund der Zunahme der Presbyopie (Alterssichtigkeit) ist anfänglich sicher damit zu rechnen, alle 1-2 Jahre in neue Gleitsichtgläser zu investieren. Die Lesebrille bleibt auch nach einer Laserbehandlung erhalten, die von den Kosten her aber kaum noch ins Gewicht fällt (Lesebrille „von der Stange“).
Kosten für harte Kontaktlinsen | ca. 250,00 € |
Pflegemittel pro Quartal | ca. 40,00 € |
Gesamtpreis in 10 Jahren | ca. 2850,00 € |
Kosten für weiche Monatslinsen | ca. 160,00 € |
Pflegemittel pro Quartal | ca. 40,00 € |
Gesamtpreis für 10 Jahre | ca. 3200,00 € |
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Berechnungen lediglich um eine unverbindliche und allgemein gültige Schätzung handelt. Die Kosten für Brillenträger, die zusätzlich Kontaktlinsen tragen bleiben hierbei ebenfalls unberücksichtigt.
Insgesamt fallen die Mehrkosten gegenüber dem Zugewinn an Lebensqualität sicherlich nur noch gering ins Gewicht.