LASIK-Patienten sollten mindestens 18 Jahre alt sein. Die Fehlsichtigkeit sollte stabil sein, d.h. sich in den letzten ein 1-2 Jahren nicht wesentlich verändert haben. Augenkrankheiten wie z.B. Grauer oder Grüner Star können gegen eine Operation sprechen. Bestimmte Allgemeinkrankheiten (z.B. Rheuma) und auch Medikamente können die Heilung der Hornhaut beeinflussen. Informieren Sie uns auch über evtl. allgemeine Erkrankungen oder Dauermedikamente. Von einer Behandlung während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte abgesehen werden.
Kurzsichtigkeit bis ca. -10 Dioptrien kann mittels LASIK korrigiert werden. Voraussetzung ist vor allem bei höherer Kurzsichtigkeit eine ausreichend dicke Hornhaut.
Weitsichtigkeit lässt sich bis zu Werten von ca. +4 Dioptrien mit der LASIK Methode korrigieren.
Eine Hornhautverkrümmung lässt sich bis zu Werten von ca. -6 Dioptrien mit der LASIK Methode korrigieren, auch in Verbindung mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit.
Die Hälfte unserer Patienten ist über 45 Jahre alt und somit alterssichtig, d.h. sie brauchen nach einer Laserbehandlung – genau wie normalsichtige Personen – eine Lesebrille. Eine Korrektur der Alterssichtigkeit ist möglich, wobei Vor- und Nachteile für jeden einzelnen Patienten genau abgewogen werden sollten.
Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, empfehlen wir vor einer Untersuchung bei weichen Kontaktlinsen eine Pause von 2 Wochen und bei harten (formstabilen) Kontaktlinsen eine Pause von 4 Wochen. Nur so ist gewährleistet, dass die Hornhaut exakt vermessen werden kann, denn Kontaktlinsen können Ihre Hornhaut zum Teil stark verformen. Durch die Tragepause entspannt sich Ihre Hornhaut wieder.
Der Eingriff erfolgt ambulant. Eine Narkose ist nicht notwendig, da wir das Auge durch Augentropfen betäuben. Vor dem Eingriff geben wir ein Beruhigungsmittel.
Wir empfehlen, dass Sie sich für ca. 1-2 Tage körperlich etwas schonen. Eine gute Sehfähigkeit ist bei LASIK allerdings bereits am Tag nach dem Eingriff wiederhergestellt. Der Aufenthalt in staubiger Umgebung und das Reiben am Auge sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.
Das Risiko ernsthafter Komplikationen ist allgemein als äußerst gering einzuschätzen, jedoch nie ganz auszuschließen. Komplikationen sind jedoch nicht mit bleibenden Schäden gleichzusetzen. Die meisten Komplikationen heilen folgenlos aus. Bei LASIK liegt die Komplikationsrate statistisch unter 1%. Voraussetzungen für ein optimales Ergebnis ist einerseits die Erfahrung des operierenden Augenarztes und andererseits die Zuverlässigkeit des Patienten bei der Beachtung und Durchführung der Behandlungsanweisungen für die Zeit nach der Behandlung.
Sind Sie privat versichert, empfehlen wir Rücksprache mit Ihrer privaten Krankenkasse zu halten, da in einigen Fällen die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Nach der Voruntersuchung erhalten Sie von uns auf Wunsch einen Heil- und Kostenplan, den Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist grundsätzlich nicht möglich, da die LASIK und andere refraktiv-chirurgische Eingriffe als nicht erstattungsfähige Operationen eingestuft sind. Der Hintergrund: Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 1999 beschlossen, die Richtlinie über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden neu zu fassen. Laut der Richtlinie über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V zählen die Verfahren der refraktiven Chirurgie – und damit auch die LASIK – zu den Verfahren, „die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden dürfen“.
Nein. In der Regel sind Sie aber nach 1-2 Tagen wieder arbeitsfähig.
Bisher unerkannte Spätfolgen sind nach heutigem Stand der Erkenntnisse (über 12 Jahre eigene Erfahrung und weltweit mehr als 10 Millionen Behandlungen) nicht zu erwarten, allerdings auch nicht vollständig auszuschließen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch oder via E-Mail!
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