Urteil des Bundesgerichtshofes zur Kostenübernahme für LASIK bei privat Versicherten

Der „Augenspiegel“ berichtet: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit von -3 beziehungsweise -2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von §1 Abs. 2 [...]  darstellt und der private Krankenversicherer deshalb [...] auch die Kosten einer LASIK-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss.“ Den kompletten Artikel finden Sie <link http: www.augenspiegel.com zeitschrift.php auge beitrag bgh-urteil-zur-kostenuebernahme-einer-lasik-operation-durch-pkv external-link-new-window externen link in neuem>hier.