Crosslinking (CXL)

Crosslinking als Therapie bei Keratokonus

Als Ursache für die „Erweichung“ der Hornhaut wird vor allem eine Verringerung der Querverbindungen der Kollagenfasern in der Hornhaut diskutiert. Das Ziel der Hornhautvernetzung besteht darin, die Anzahl dieser Querverbindungen zu erhöhen, um so die Hornhaut wieder fester zu machen und eine ausreichende mechanische Stabilität zu erzielen. Der Erkrankungsverlauf kann mit dieser Methode allein nicht rückgängig gemacht werden.

Die Hornhautvernetzung kann und sollte in einem möglichst frühen Stadium des Keratokonus erfolgen, um eine möglichst gute Sehschärfe zu bewahren. Diese Methode wird auch von der Kommission für Refraktive Chirurgie (KRC) zur Behandlung von Augen mit Keratokonus empfohlen. 

  • hohe Erfolgsrate
  • hohe Sicherheit (wenige Komplikationen, die zu bleibender Sehverschlechterung führen können)
  • seit Jahren bewährt 
  • auch bei Kindern durchführbar 
  • andere Optionen, wie die Hornhauttransplantation und Kontaktlinsen, bleiben offen

Die Hornhautvernetzung wird ambulant durchgeführt. Zunächst wird das Auge desinfiziert, die Hornhaut mittels Augentropfen betäubt und die Deckzellschicht der Hornhaut (das Epithel) entfernt. Dann wird eine gelbe Lösung (Riboflavin = Vitamin B2) auf die Hornhaut getropft. Anschließend wird die Hornhaut bei uns in der Regel 8 Minuten mit UV-Licht beleuchtet (Gesamtdosis 7,2 J/cm2 = high fluence Crosslinking).

Private Versicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten. Eine Anfrage mit einem Kostenvoranschlag kann sinnvoll sein. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

„Die GOP 06362 sowie der Ophthalmochirurgische Eingriff (gemäß OPS-Kode 5-126.8) sind nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen ein Keratokonus und eine subjektive Sehverschlechterung vorliegen. Außerdem muss anhand von mindestens eines der folgenden Kriterien eine Progredienz des Keratokonus innerhalb der letzten 12 Monate festgestellt werden:

  • Zunahme der maximalen Hornhautbrechkraft um ≥ 1 dpt
  • Zunahme des durch die subjektive Refraktion bestimmten Astigmatismus um ≥ 1 dpt,
  • Abnahme der Basiskurve der bestsitzenden Kontaktlinse um ≥ 0,1 mm“

(Aus: https://www.kvhb.de/hornhautvernetzung-bei-patienten-mit-keratokonus-ist-kassenleistung, zuletzt aktualisiert am 17.4.2019, zuletzt besucht am 04.09.2020)

Meist erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die anschließende Kontaktlinsenversorgung, aber nicht die Kosten für eine Brille. Bitte beachten Sie, dass Ihnen auch für die Kontrollen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestellt werden kann.           

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