
Was ist ein Keratokonus?
Der Keratokonus ist eine meistens auf beiden Augen auftretende, nicht entzündliche Hornhauterkrankung.
Bei dieser Erkrankung kommt es durch eine zu weiche Hornhaut zu einer fortschreitenden kegelförmigen Vorwölbung und Verdünnung der Hornhaut.
Dabei beginnt der Keratokonus oft einseitig und verläuft unterschiedlich schnell.
Typischerweise beginnt die Erkrankung in der Pubertät und schreitet ohne Behandlung dann bei circa 20% aller Keratokonuspatienten soweit voran, dass eine Hornhauttransplantation wegen einer Vernarbung oder einer irregulären Verkrümmung der Hornhaut (irregulärer Astigmatismus) durchgeführt werden muss.
Was bemerken die Patienten?
Beim Keratokonus kommt es zu einer Vorwölbung von Teilen der Hornhaut.
Dadurch entstehen verschiedene Symptome:
- Schwankungen in der Sehschärfe
- eine Verschlechterung der Sehschärfe trotz Korrektur mit Brille oder Kontaktlinse,
- das Wahrnehmen von Lichtringen um Leuchtquellen („Halos“) sowie eine erhöhte Lichtempfindlichkeit und Blendung.
Was ist die Ursache?
Die Ursachen für die Entwicklung eines Keratokonus sind noch unklar. Am ehesten werden Veränderungen in der vorderen und mittleren Hornhautschicht angenommen.
Ein genetischer Defekt oder kleine Verletzungen durch verstärktes Reiben der Augen –beispielsweise bei Allergie oder Neurodermitis– werden als Auslöser diskutiert.
Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?
Eine Heilung im idealen Sinne gibt es nicht, da die Erkrankung quasi „in den Genen steckt“.
Ein Stillstand der Erkrankung ohne Therapie ist möglich, aber vor allem bei jungen Patienten selten; eine Besserung ohne Therapie ist nicht zu erwarten.
Formstabile (harte) Kontaktlinsen können die Sehleistung verbessern, jedoch eine weitere Verschlechterung des Krankheitsprozesses nicht aufhalten.
In sehr fortgeschrittenen Fällen mit deutlicher Sehverschlechterung bleibt als letzte Therapiestufe nur eine Hornhauttransplantation, als Versuch das Sehvermögen zu bessern. Dabei wird entweder nur der vordere Anteil oder die gesamte Hornhautdicke transplantiert.
Crosslinking
Ein Crosslinking (Hornhautquervernetzung) kann mittlerweile eine solche Hornhauttransplantation lange verzögern oder sogar vermeiden.
Darum empfiehlt sich in der Regel zunächst das Aufhalten einer weiteren Verschlechterung mit dem Crosslinking.
Eine anschließende Korrektur der Sehschärfe durch Brille, Kontaktlinsen, Implantation von Ringsegmenten, von Kunstlinsen oder Laserbehandlung der Augen ist möglich.
Die Therapie kann und sollte in einem möglichst frühen Stadium des Keratokonus erfolgen, um eine möglichst gute Sehschärfe zu bewahren.
Das Crosslinking wird von der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) zur Behandlung von Augen mit Keratokonus empfohlen.
Was ist das Crosslinking und wozu dient es?
Als Ursache für die zu weiche Hornhaut wird vor allem eine Verringerung der Querverbindungen der Kollagenfasern in der Hornhaut diskutiert.
Das Ziel des Crosslinking besteht darin, die Anzahl dieser Querverbindungen zu erhöhen, um so die Hornhaut wieder zu festigen und eine ausreichende mechanische Stabilität zu erzielen.
Dazu wird eine gelbliche Lösung (Riboflavin, Vitamin B2) auf verschiedene Weise in die Hornhaut eingebracht und mit UV-Licht beleuchtet.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, ein Crosslinking durchzuführen. Die Therapie wird ambulant unter lokaler Betäubung der Hornhaut durchgeführt:
Standard-Crosslinking nach Epithelentfernung mit Skalpell („Dresden Protokoll“)
Die Deckzellschicht der Hornhaut (das Epithel) wird von Hand mit einem halbscharfen Hornhaut-Skalpell entfernt. Dann wird die Riboflavin-Lösung 30 Minuten lang auf die Hornhaut getropft.
Anschließend wird die Hornhaut 30 Minuten mit UV-Licht beleuchtet. Abschließend wird eine Verbandskontaktlinse auf das Auge aufgesetzt.
Epi-On Crosslinking
Das Epithel der Hornhaut bleibt erhalten. Zwei verschiedene Riboflavin-Lösungen werden auf die Augenoberfläche getropft und anschließend mit UV-Licht beleuchtet. Aufgrund der intakten Epithelschicht dringt das Riboflavin nicht so tief in die Hornhaut ein und wirkt sich daher geringer auf die Steifigkeit der Hornhaut aus.
Gleichzeitig ist jedoch mit einer rascheren Seherholung und weniger Fremdkörpergefühl zu rechnen. Darum eignet sich dieses Verfahren für Kinder oder Augen mit noch sehr gutem Sehvermögen.
Blendung durch helles Licht kann in den ersten Wochen nach der Behandlung ausgeprägt sein. In den ersten Wochen nach der Behandlung kann die Sicht verschwommener sein als zuvor.
Nach dieser Zeit wird in der Regel die gleiche oder eine bessere Sehschärfe erreicht als vorder Behandlung. Kontaktlinsen können nach einigen Wochen wieder eingesetzt werden.
Die Anpassung neuer Kontaktlinsen oder einer neuen Brille sollte erst nach 1-6 Monaten erfolgen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Laserbehandlung mit einem Crosslinking durchzuführen. Die Therapie wird ambulant unter lokaler Betäubung der Hornhaut durchgeführt:
Transepitheliale PRK mittels Excimer Laser mit anschließendem Crosslinking
Das Epithel wird mittels Excimer Laser berührungslos entfernt. Durch die refraktive Korrektur des Keratokonus mittels PRK wird die unregelmäßige Form der Hornhaut etwas regelmäßiger (geglättet), sodass das Sehvermögen mit Brille gesteigert und eine Kontaktlinsenanpassung vereinfacht werden kann.
Die Vorhersagbarkeit der Laserwirkung ist allerdings nicht so genau wie bei gesunden Augen. EineSehverbesserung oder gar brillen- oder kontaktlinsenfreies Sehenkann daher nicht versprochen werden. Nachdem Lasereinsatz wird die Riboflavin-Lösung auf die Hornhaut getropft. Anschließend wird die Hornhaut 8 Minuten mit UV-Licht beleuchtet (Gesamtdosis 7,2 J/cm2= high fluenceCrosslinking).
Abschließend wird eine Verbandskontaktlinse auf das Auge aufgesetzt. Einesimultane PRK und Crosslinking zur refraktiven Korrektur des Keratokonus oder zur Behandlung der Keratektasie nach LASIK erfolgt nach den Empfehlungen der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) im Grenzbereich.
Der Grenzbereich im Sinne dieser Empfehlungen ist der Bereich, in dem das jeweilige Verfahren noch angewendet werden kann, aber mit zunehmend schlechteren Ergebnissen und häufigeren Nebenwirkungen.
Sobald die Hornhautoberfläche nach ungefähr einer Woche verheilt ist, kann die Verbandskontaktlinse wieder entfernt werden und der Alltag kann wieder aufgenommen werden.
Pocket-Crosslinking
Das Epithel der Hornhaut bleibt erhalten. Mit einem Femtosekundenlaser wird eine Hornhauttasche (Pocket) in die mittlere Hornhautschicht (Hornhautstroma) gelasert, in welche die Riboflavin- Lösung eingebracht wird. Anschließend wird die Hornhaut mit UV-Licht beleuchtetund mit einer Verbandskontaktlinse versorgt. Eine Glättung der irregulären Hornhaut wird nicht angestrebt. Daher eignet sich diese Variante für Augen mit noch gutem Sehvermögen. Vorteile sind eine schnellere Seherholung und geringes Fremdkörpergefühl.
Blendung durch helles Licht kann in denersten Wochen nach der Behandlung ausgeprägt sein. In den ersten Wochen nach der Behandlung kann die Sicht verschwommener sein als zuvor. Nach dieser Zeit wird in der Regel die gleiche oder eine bessere Sehschärfe erreicht als vor der Behandlung. Kontaktlinsen können nach einigen Wochen wieder eingesetzt werden. Die Anpassung neuer Kontaktlinsen oder einer neuen Brille sollte erst nach 1-6 Monaten erfolgen.
Ring(segment)-Implantate
Die Ring-Implantate bestehen aus denaturiertem menschlichem Spendergewebe, was sterilisiert worden ist.
Individuell nach Hornhautbefund können ganze Ringe oder auch Segmente implantiert werden.
Dabei sorgt das zusätzlich implantierte Gewebe für eine mechanische Stabilisierung und Glättung der Hornhaut, mit dem Ziel, mit Hilfe von Brille oder Kontaktlinsen eine Sehverbesserung zuerreichen.
Bei einer Implantation wird kein Gewebe entfernt.
Lentikel-Implantate
Das linsenförmige Implantat und besteht aus denaturierter Schweinehornhaut und wurde zur Stabilisierungund Regularisierung der Hornhautdes Patienten entwickelt.
Dabei handelt es sich um (mittels Crosslinking) verstärktes Gewebe, welches mit seiner höheren Steifigkeit die Form der Hornhaut verändern und so die Fehlsichtigkeit verringern soll. Dafür wird mit einem Femtosekundenlaser eine Tasche in die Hornhaut gelasert, in die durch einen kleinen Zugang das Implantat eingebracht werden kann. Bei einer Implantation wird kein Gewebe entfernt.
Was bemerkt der Patient während der Behandlung und danach?
Als erstes wird die Augenoberfläche mit Tropfen betäubt, sodass während der Behandlung weder Schmerzen noch Fremdkörpergefühl auftreten. Wir kühlen die Hornhaut für 30 Sekunden mit eiskalter Kochsalzlösung. Je nach Behandlungsmethode wird nun der Laser eingesetzt, um einen Teil des Epithels der Hornhaut zuentfernen oder die Hornhauttasche zu präparieren.
Beim Crosslinking wird anschließend die Riboflavin-Lösunggetropft und mit UV Licht beleuchtet, was nicht als unangenehm empfunden wird.
Danach kühlen wir die Hornhaut nochmals mit eiskalter Kochsalzlösung, geben Augentropfen und setzen eine Verbandskontaktlinseein, um die Beschwerden in den Tagen nach der Behandlung so gering wie möglich zu halten.
Bei der Hornhaut(segment)implantation wird nun das individuell gefertigte Implantat in der zuvor präparierten Tascheausgebreitet.
Ungefähr eine halbe Stunde nach der Behandlung lässt die Betäubung nach und ein Fremdkörpergefühl setzt ein. Außerdem ist das Auge lichtempfindlich und tränt.
Diese Beschwerden klingen im Laufe der nächsten Tage ab.
In dieser Zeit sollten Infektionsquellen wie Haustiere, Gartenarbeit oder Whirlpools vermieden werden. Am wichtigsten ist es, nicht an den Augen zu reiben.
Wir empfehlen Kontrollen ab dem ersten Tag nach dem Crosslinking beim eigenen Augenarzt.
hohe Erfolgsrate
hohe Sicherheit (wenige Komplikationen, die zu bleibender Sehverschlechterung führen können)
seitdem Jahr 2007 in Deutschland bewährt
auch bei Kindern durchführbar
andere Optionen, wie die Hornhauttransplantation oder Kontaktlinsen, bleiben offen
Bisher sind weltweit über hunderttausend Patienten mit einem Crosslinking behandelt worden. In unserem Zentrum haben wir mittlerweile mehr als 2000 solcher Behandlungen erfolgreich durchgeführt.
Nur bei wenigen unserer Patienten musste das Crosslinking aufgrund unzureichender Stabilisierung wiederholt werden, dabei handelte es sich fast ausschließlich um Augen bei denen die Epithelschicht nicht entfernt wurde (Epi-On Crosslinking).
Nur bei wenigen Patienten weltweit ist bisher nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine Hornhauttransplantation nach Crosslinking nötig geworden. Gelegentlich erkennt der Augenarzt bei genauer Untersuchung eine zarte Hornhauttrübung, die meist vom Patienten nicht bemerkt wird.
In der Regel heilt diese zarte Trübung ohne Therapie ab. In seltenen Fällen kam es zu Infektionen oder sterilen Entzündungen.
Mittlerweile wurde das Crosslinking auch von der amerikanischen Zulassungsbehörde (FDA) zugelassen, nachdem sie über mehrere Jahre erforscht und als sicher und wirksam eingestuft wurde.
Private Versicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten. Eine Anfrage mit einem Kostenvoranschlag kann sinnvoll sein.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für ein Standard-Crosslinking nur unter bestimmten Voraussetzungen: „Die GOP 06362 sowie der Ophthalmochirurgische Eingriff (gemäß OPS-Kode 5-126.8) sind nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen ein Keratokonus und eine subjektive Sehverschlechterung vorliegen.
Außerdem muss anhand von mindestens eines der folgenden Kriterien eine Progredienz des Keratokonus innerhalb der letzten 12 Monate festgestellt werden:
- Zunahme der maximalen Hornhautbrechkraft um ≥ 1 dpt
- Zunahme des durch die subjektive Refraktion bestimmten Astigmatismus um ≥ 1 dpt,
- Abnahme der Basiskurve der bestsitzenden Kontaktlinse um ≥ 0,1 mm" (Aus:https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2019-04-01_BA_435_BeeG_FinE_Teil_A_B_Hornhautvernetzung.pdf, zuletzt besucht am 11.12.2024)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für ein Crosslinking mit Einsatz eines Lasers zur Entfernung des Epithels oder zur Pocket-Präparation nicht.
Meist erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die anschließende Kontaktlinsenversorgung, aber nicht die Kosten für eine Brille. Bitte beachten Sie, dass Ihnen auch für die Kontrollen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestellt werden kann.
Auch eine Hornhauttransplantation gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, ist aber nur bei sehr fortgeschrittenen Befunden sinnvoll.